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Nachlass-Spaltung und Nachlasseinheit
Von einer Nachlass-Spaltung spricht man, wenn es aufgrund von unterschiedlichen Regelungen im Kollisionsrecht zur Anwendung verschiedenen Rechts auf Teile des Nachlasses kommt. So ist häufig für unbewegliches Vermögen (Immobilien) das Recht des Belegenheitsortes (lex rei sitae) anzuwenden, unabhängig davon, welches Recht auf den Erbfall im übrigen Anwendung findet.

Manche Rechtsordnungen - wie die griechische - versuchen jedoch, eine solche Spaltung zu vermeiden und unterwerfen daher den gesamten Nachlass einer einzigen Rechtsordnung. So wird aus griechischer Sicht das Grundstück eines Griechen auch dann nach griechischem Recht vererbt, wenn es in Frankreich liegt (dort gilt aus französischer Sicht für Immobilien das Recht des Belegenheitsortes).